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Samstag, 2. August 2014

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen/umgehen: Widerrufs-Joker

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Bei mehr als 60% aller Kredite verlangen die Banken zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen beim Darlehens-Ausstieg. Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, das können viele Verbraucherzentralen und auch einige spezialisierte Anwälte.

Tipp: Vorfälligkeitsentschädigung umgehen zu 50% bis 100%

Meist geht noch mehr: Vorfälligkeitsentschädigungen umgehen bzw. zurück fordern - das ist nämlich bei ca. 80% aller Baukredite und Immobilienfinanzierungen von 2002 bis 2010 möglich, mit dem sog. Widerrufsjoker.

Widerrufsjoker bzw. "Widerrufs-Joker"

Wie das geht mit dem Widerruf, erläutert z.B. der Artikel "Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag (Widerrufs-Joker) - Tausende Euro sparen" der Zeitschrift Finanztip.de

Über Finanztip: 

Der langjährige Chefredakteur der Zeitschrift "Finanztest" (herausgegeben von der Stiftung Warentest) wechselt zum 1. Oktober 2014 als Chefredakteur zu Finanztip:

Hermann-Josef Tenhagen

http://www.finanztip.de/presse/hjtenhagen/

Zur Redaktion gehört z.B. auch 

Dr. Britta Beate Schön

Frau Dr. Schön ist als Wissenschaftliche Leiterin bei Finanztip für Recht und Steuern verantwortlich. Die promovierte Rechtsanwältin war zuvor in der Rechtsabteilung mehrerer Finanzdienstleister tätig.

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Samstag, 26. Juli 2014

Vorfälligkeitsentschädigung sparen: Video Kanzlei Wedekind

Kann die Vorfälligkeitsentschädigung gespart werden? 

Die Kanzlei Wedekind als Spezialist für Insolvenzrecht und Bankrecht beschreibt im Video, welche Ergebnisse eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg zum Widerrufsrecht erbrachte. Daneben finden sich weitergehende Hinweise, um Kontakt mit der Anwaltskanzlei Wedekind bzw. mit dem Anwalt für Insolvenzrecht aufzunehmen.